Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pellworm hat in ihrer Sitzung am 10.06.2021 die Einrichtung einer Fahrradstraße mit dem Zusatz „Anlieger frei“ auf der Straße „Hooger Fähre“ beschlossen. Die öffentliche Verkehrsfläche -Teilfläche der Straße Hooger Fähre- (Flur 2, FlSt. 99/9, Gemarkung Pellworm) soll als Fahrradstraße ab den 28.03.2022 genutzt werden.
Die mit dem Zeichen 244.1 einhergehenden Verkehrsregeln werden hiermit bekannt gemacht. Parallel werden die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Pellworm eingestellt.
Ge- oder Verbot
1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Pellworm, den 08.03.2022 Gemeinde Pellworm