Bezahlbarer Wohnraum für Pellworm

Dauermietwohnraum auf Pellworm

Liebe Pellwormerinnen und Pellwormer,

liebe Zweitwohnungsbesitzerinnen und Zweitwohnungsbesitzer!

 

Wohnraum zur Dauermiete ist auf der Insel sehr knapp. Viele Menschen, die gerne auf der Insel leben und arbeiten würden, finden keinen passenden Wohnraum. Der Wohnungsmangel betrifft aber nicht nur zukünftige Insulanerinnen und Insulaner, auch Menschen, die hier bereits einer Tätigkeit nachgehen, sind von dem Problem betroffen. Nicht ohne Grund hat sich die Gemeinde Pellworm dem Thema des Geförderten Wohnraums angenommen. Nichtsdestotrotz ist das Problem so akut, dass jetzt gehandelt werden muss. Daher bitten wir Sie: Sollten Sie Dauermietwohnraum zur Verfügung stellen können, melden Sie sich bei uns! Passender Wohnraum ist der Grundstein dafür, hier arbeiten zu können, sich mit einer Familie niederzulassen um sich etwas aufzubauen. Also helfen Sie mit, dass der Start auf Pellworm für unsere Neubürgerinnen und Neubürger etwas einfacher wird.

 

Astrid Korth

- Bürgermeisterin -

 

Können Sie Dauermietwohnraum zur Verfügung stellen? Dann melden Sie sich!

Projektmanagement Pellworm | 04844 – 990 4814 | projektmanagement@pellworm.de


Geförderter Wohnraum: Ergebnisse der Bedarfserhebung

Im Dezember 2018 wurden die Pellwormerinnen und Pellwormer aufgerufen, sich an einer Bedarfserhebung zu öffentlich gefördertem Wohnraum auf der Insel zu beteiligen. Ziel war es, herauszufinden, ob und in welchem Ausmaß günstiger (Miet-)Wohnraum auf Pellworm benötigt wird. Der Fragebogen wurde in der Inselzeitung De Pellwormer, als Postwurfsendung an alle Haushalte auf der Insel sowie online auf der gemeindlichen Website veröffentlicht und verbreitet. Dabei ging es nicht nur um den Bedarf an sich, sondern auch um Anzahl und Größe der Wohnungen, die der Planung für den öffentlich geförderten Wohnraum zugrunde gelegt werden sollten.

 

Die Ergebnisse der Befragung liegen nun vor und sind recht eindeutig: Insgesamt 23 Haushalte haben sich zurückgemeldet und einen (zukünftigen) Bedarf an günstigem Mietwohnraum angemeldet. Bei knapp der Hälfte der 23 Meldungen handelt es sich um 2-Personen-Haushalte, ein Drittel stellen 1-Personen-Haushalte dar. Das heißt: Es besteht vor allem im Bereich der kleinen Haushalte für 1 oder 2 Personen ein dringender Bedarf! Rund 80% der zur Verfügung stehenden Fläche sollte daher für kleine Wohnungen vorgesehen werden. Die verbleibenden 20% sollten für 4- bzw. 5-Personen-Haushalte geplant werden, hier liegen insgesamt fünf Bedarfsanmeldungen vor. Interessant ist, dass für 3-Personen-Haushalte überhaupt kein Bedarf angemeldet worden ist. Laut den Angaben der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird bei einem Drittel der 23 Wohnungen Barrierefreiheit gewünscht – und zwar ausschließlich bei den kleineren Wohnungen.

 

Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Ja, wir brauchen öffentlich geförderten Wohnraum auf Pellworm! Ebenso deutlich wird auch ein allgemeiner Trend zur Individualisierung unserer Gesellschaft, der auf dem Festland seit langem festzustellen ist. Dass sich die Nachfrage auch auf unserer Insel zu 80% auf kleine Wohnungen (für bis zu zwei Personen) bezieht und in diesem Bereich vor allem barrierefreier Wohnraum gewünscht wird, hängt mit zwei Faktoren zusammen: Zum einen wird die Bevölkerung auf Pellworm immer älter (knapp 60% der Pellwormer Bevölkerung ist 50 Jahre oder älter), zum anderen sind die traditionellen Großfamlien auch auf unserer Insel nicht mehr in dem Maße existent wie früher. Darüber sollte aber auch nicht aus dem Blick geraten, dass immerhin ein Fünftel der Bedarfsanmeldungen auf Familien, nämlich 4- und 5-Personen-Haushalte, zurückgeht. 

 

Bürgermeister Norbert Nieszery kommentierte die Untersuchungsergebnisse so: „Die Feststellungen unserer Bedarfsanalyse decken sich weitgehend mit den Annahmen, die die Gemeindevertretung ihrem einstimmigen Beschluss von Dezember 2017 zugrunde gelegt hatte - nämlich dass öffentlich geförderter Wohnraum insbesondere für Pellwormerinnen und Pellwormer im Seniorenalter sowie für junge Familien geschaffen werden muss. Aufgabe der Architekten wird es nun sein, auf dem reservierten Grundstück am Ilgrofweg schwerpunktmäßig altersgerechten, günstigen Wohnraum für ältere Menschen, aber auch einige größere Wohnungen für junge Familien zu planen.“

Haushaltsgröße

Bedarf gesamt barrierefrei barrierearm
1 Person 8 2 6
2 Personen 10 6 4
3 Personen 0 0 0
4 Personen 3 0 3
5 Personen 2 0 2
Gesamt 23 8 15

Häufig gestellte Fragen

Was meint „bezahlbarer Wohnraum“?

 

Mit bezahlbarem Wohnraum bezeichnen wir öffentlich geförderten Wohnraum, d.h. Wohnungen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. In Schleswig-Holstein gibt es ein Förderungsprogramm der Investitionsbank SH (IB.SH), die es Investoren ermöglicht, Fördergelder für den Bau von Mietwohnungen zu beantragen. Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier oder auch in der Arbeitshilfe der IB.SH zur „Sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein“, die hier abrufbar ist.

 

 

Wer hat Anspruch auf öffentlich geförderten Wohnraum?


Um eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig. Dieser ist u.a. gekoppelt an bestimmte Einkommensgrenzen. Doch auch Haushalte, die aus anderen Gründen Unterstützung brauchen, haben Anspruch auf öffentlich geförderten Wohnraum. Im Detail wird dies im § 8 des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetztes (SHWoFG) geregelt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialamt. Ein WBS wird für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt.

 

Was bedeutet barrierefrei, was barrierearm?

 

Barrierefreie Wohnungen kennzeichnen sich dadurch, dass sie erstens keine Treppen vorweisen, zweitens die Türöffnungen breiter sind und drittens auf Schwellen jeglicher Art verzichtet wird. In barrierefreien Wohnungen können sich Menschen, die auf eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl angewiesen sind, ohne Schwierigkeit und Hilfe von außen frei bewegen.

Barrierefreie Wohnungen weisen also keinerlei Einschränkungen auf, wohingegen in barrierearmen Wohnungen sehr wohl vereinzelte bauliche „Hindernisse“ auffindbar sind. Diese werden in barrierearmen Wohnungen jedoch auf ein möglichst geringes Maß reduziert.

 

Wie kommen die Wohnungsgrößen zustande?

 

Die maximalen Wohnungsgrößen werden durch die Förderrichtlinie festgelegt, die sich wiederrum aus der Wohnflächenverordnung (WoFIV) ergibt.   

 

Wer wird Bauherrin des Projekts sein und wo soll es realisiert werden?

 

Die Bauherrin des Projekts ist die Gemeinde Pellworm. Gebaut werden soll am Ilgrofweg am Eingang des sogenannten Neubaugebietes (siehe Abbildung links).

 

Auf welchem Beschluss beruht das Vorhaben?

 

Dass geförderter Wohnraum auf Pellworm geschaffen werden sollte, beruht zunächst auf der Feststellung, dass Mietwohnungen zu bezahlbaren Preisen auf der Insel kaum verfügbar sind. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Mieten in der Zukunft weiter steigen werden, blickt man auf die Nachbarinseln, die bereits vom Trend der Mietensteigerung erfasst werden. Daher hat die Gemeindevertretung im Dezember 2017 einstimmig entschieden, dass auf Pellworm geförderter Wohnraum entstehen soll. Im April 2018 wurde dann in einem gemeinsamen Antrag aller Pellwormer Fraktionen das Grundstück am Ilgrofweg (Flurstück 47/12) verbindlich reserviert, um dort geförderten Wohnraum zu schaffen.

 

 

Wofür wurde der Bedarf erhoben?

 

Zum einen soll durch die Bedarfserhebung der Umfang des Problems erfasst werden. Der konkrete Bedarf an Mietwohnraum, der aktuell nicht durch das Angebot gedeckt wird, soll Aufschluss für die Planungen geben, d.h. wie viele Wohnungen wir bauen und in welcher Größe diese bestenfalls sein sollen. Zum anderen ist es eine Fördervoraussetzung, den Bedarf an Mietwohnraum belegen zu können, um Leerstand zu vermeiden. Die Ergebnisse der Bedarfserhebung können Sie oben nachlesen. 

 

Sie haben weitere Fragen? 

 

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an! Wenn Sie über den Verlauf des Projekts informiert werden wollen, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder Telefon.

 

Astrid Korth

Bürgermeisterin

Tel. 04844 - 189 80

astrid.korth@gemeinde-pellworm.de

 

 

Projektmanagement

Tel. 04844 - 189 30

projektmanagement@pellworm.de

 

Download
Bedarfserhebungsbogen
Die Bedarfserhebung endete am 04. Januar 2019
190104 Wohnraum Bedarfserhebung.pdf
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Ansprechpartner Gemeinde Pellworm 

 

Astrid Korth

Bürgermeisterin

Tel. 04844 - 189 80

astrid.korth@gemeinde-pellworm.de

 

Projektmanagement Pellworm

Tel. 04844 - 189 30

projektmanagement@gemeinde-pellworm.de