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Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung

Bekanntmachung der Gemeinde Pellworm über den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pellworm hat mit dem Beschluss vom 24.08.2022 dem Abschluss eines Vertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung der Gemeinde Pellworm mit dem Unternehmen Schleswig-Holstein Netz AG, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn mit einer Laufzeit von 10. Jahren zugestimmt. Der Vertrag wurde am 05.10.2022 unterzeichnet und ist zum 26.08.2022 in Kraft getreten.

Die Gemeinde Pellworm hat das Auslaufen des bisherigen Vertrages am 18.02.2021 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und das Auswahlverfahren nach § 46 EnWG eingeleitet. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat daraufhin als einziges Unternehmen fristgerecht ein Angebot abgelegt. Innerhalb der Verhandlung wurden die Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner behandelt und im Vertrag angemessen berücksichtigt.

 

Pellworm, den 24.10.2022

 

Astrid Korth 

Bürgermeisterin der Gemeinde Pellworm