Grundsätzlich sollte unbedingt vermieden werden, Unruhe in Vogelsammlungen zu bringen, da hierdurch die Gefahr besteht, dass infektiöse Tiere mobilisiert werden. Das Ministerium empfiehlt beim Auffinden einzelner Tiere folgendes:
- Bei allen Handlungen im Umgang mit derzeit im Freiland aufgefundenen Wildvögeln ist auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.
- Bei jagdbaren Arten ist immer eine Abstimmung mit dem örtlichen Jagdausübungsberechtigten nötig.
- In der Regel sollten lebend aufgefundene Vögel in Ruhe gelassen und vor Ort belassen werden.
Alles Weitere finden Sie in dem Erlass der Unteren Naturschutzbehörde.