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Empfehlung zum Umgang mit erkrankten Wildvögeln (Geflügelpest)

Grundsätzlich sollte unbedingt vermieden werden, Unruhe in Vogelsammlungen zu bringen, da hierdurch die Gefahr besteht, dass infektiöse Tiere mobilisiert werden. Das Ministerium empfiehlt beim Auffinden einzelner Tiere folgendes:

  • Bei allen Handlungen im Umgang mit derzeit im Freiland aufgefundenen Wildvögeln ist auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.
  • Bei jagdbaren Arten ist immer eine Abstimmung mit dem örtlichen Jagdausübungsberechtigten nötig.
  • In der Regel sollten lebend aufgefundene Vögel in Ruhe gelassen und vor Ort belassen werden.

Alles Weitere finden Sie in dem Erlass der Unteren Naturschutzbehörde.