· 

Aufstallungspflicht - Geflügelpest

Im gesamten Gebiet des Kreises Nordfriesland dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse (Geflügel sowie gehaltene Vögel) ab SOFORT (23.11.2021) ausschließlich in geschlossenen Ställen, unter einer Schutzvorrichtung oder unter Netzen/Gittern gehalten werden. Enten, Gänse und Laufvögel sind räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten. Die Jagdruhe auf Federwild wird empfohlen, um das Wildgeflügel nicht noch zu beunruhigen und dadurch die Verbreitung des hochpathogenen Virus zu beschleunigen. Des Weiteren wird empfohlen, das Vergrämen von Federwild zu unterlassen, damit der Erreger der Geflügelpest nicht weiter getragen und das verstärkte Abwandern und Aufscheuchen von erkrankten oder infizierten Wildvögeln nicht verstärkt wird.