Noch vor dem anstehenden Gespräch mit den Ministerpräsident:innen der Länder mit der Bundeskanzlerin hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein nun mehrere Regelungen auf den Weg gebracht, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. So gilt beispielsweise ab dem 11.12. in allen Kreisen und kreisfreien Städten ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Es gibt einige weitere inzidenzbedingte Regelungen, die in dem Erlass erläutert werden. Weitere Beschlüsse folgen in den nächsten Tagen.